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Planfeststellungs-
verfahren

Die neugeplante Variante 3 ist noch nicht genehmigt. Dieses Vorhaben berührt wegen seiner räumlichen Dimensionen und tatsächlichen Auswirkungen (Lärm, Beeinträchtigung der Umwelt, Kosten) eine Vielzahl öffentlicher und privater Belange. Das deutsche Recht sieht in dem Fall ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren vor.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Auslegung der Planungsunterlagen für einen Monat in der Gemeinde Fuldabrück und auf der Seite des RP Kassel. Bis zu zwei Wochen nach Ende der Auslegung kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, schriftlich oder zur Niederschrift (mündlich, Brief, Fax, keine Email!) Einwendungen gegen den Plan erheben.

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Hier setzen wir an!

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Jeder ab 7 Jahren kann mitmachen (Eltern in Vetretung ihrer Kinder unter 7 Jahren), als Privatperson oder als Sammeleinwendung, es sind mehrere Einwendungen zulässig.

Nur, wer eine Einwendung macht, kann gerichtlich gegen das Vorhaben vorgehen oder am Erörterungstermin teilnehmen.

Sehr viele Einwände gegen die Verlegung der A44 Brücke sind ein klares Zeichen an die Politik!
Nur mit einem klaren Signal können wir gemeinsam für die Natur und für das Klima gewinnen!

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Achtung: Die DEGES hat nun zum wiederholten Male den Beginn des Planfeststellungsverfahrens verschoben. Wir informieren euch so früh wie möglich, wenn es losgeht.

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